Sämtliche Aufgaben einer WEG-Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung sowie den getroffenen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Darüber hinaus sind zahlreiche Gerichtsurteile und weitergehende Gesetzestexte zu beachten. Die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz bezieht sich lediglich auf das gemeinschaftliche Eigentum. Dazu gehören u.a.: